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Informationen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber

Wir möchten Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz dient dem Schutz von Personen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in unserem Unternehmen aufdecken und melden (Hinweisgeber).

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Hinweisgeber vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden, wenn sie in gutem Glauben handeln und berechtigterweise Fehlverhalten melden. 

Wir möchten betonen, dass wir im Gentner Verlag eine offene und transparente Zusammenarbeit fördern, in der es wichtig ist, Missstände oder Fehlverhalten anzusprechen. Wenn Sie Informationen haben, die von Bedeutung sein könnten, ermutigen wir Sie, diese vertraulich und in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Hinweisgeberschutzgesetzes zu melden.

Wir nehmen alle Meldungen ernst und werden sicherstellen, dass sie gründlich untersucht werden. Es ist unsere Verantwortung, die Integrität und die Werte unseres Unternehmens zu wahren.

Zur Umsetzung dieses Gesetzes haben wir eine „Meldestelle“ installiert, die Sie nutzen können. Die Betreuung dieser Meldestelle übernimmt unser externer Partner, Herr Friedrich Streng – InTime Marketing & Consulting GmbH. 

Die Meldestelle ist für Sie wie folgt zu erreichen:

Telefon:
089/85853915

E-Mail:
hinweisgeber@intime.marketing

Postalisch:
InTime Marketing & Consulting GmbH
Friedrich Streng
Angerweg 5a
86949 Windach

Im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir verpflichtet, auch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber Mechanismen vorgesehen hat, die verhindern sollen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz für unbegründete oder vorsätzlich falsche Meldungen missbraucht wird. Falsche oder bösartige Beschuldigungen können schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Personen, das Unternehmen, aber auch für den Hinweisgeber haben. Wir haben unsere Meldestelle angewiesen, schwerwiegende Fälle des Missbrauchs an die Geschäftsleitung zu melden.

Daher bitten wir Sie, den Hinweisgebermechanismus mit Verantwortungsbewusstsein zu nutzen. Bevor Sie eine Meldung einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie über relevante Informationen und Fakten verfügen. Zu Ihrem eigenen Schutz überlegen Sie bitte sorgfältig, ob Sie das gemeldete Fehlverhalten tatsächlich beobachtet haben oder es nur auf „Hörensagen“ beruht.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass der Hinweisgebermechanismus richtig genutzt und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Geschäftsführung
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG